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Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt 

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
 

Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de. 

Ihre Anfragen und Informationen werden von uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Markt·überwachungs·stelle der Länder für die Barriere·freiheit von Produkten und Dienst·leistungen - Erläuterungen in einfacher Sprache

Hier sind Erläuterungen zur Markt·überwachungs·stelle in einfacher Sprache.

Die Bundes·länder bauen eine gemeinsame Stelle für die Aufgaben von dem Barriere·freiheits·stärkungs·gesetz. Das haben die Länder beschlossen.

Das Barriere·freiheits·stärkungs·gesetz (BFSG) soll helfen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Mit dem BFSG sollen Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen leichter nutzbar werden.

Im BFSG steht, welche Produkte und Dienstleistungen barriere·frei sein müssen. Das BFSG gilt zum Beispiel für Bank·terminals, Fahrkarten·automaten oder E·Books. Aber auch für Bank·dienstleistungen und Onlineshops.

Die Bundes·länder müssen darauf achten, dass das Gesetz eingehalten wird. Dafür richten sie zusammen eine Stelle ein.

Diese Stelle heißt Markt·überwachungs·stelle für Barriere·freiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLFB). Alle Bundes·länder müssen dafür einen Vertrag unterschreiben - den Staats·vertrag zum Barriere·freiheits·stärkungs·gesetz. Das machen die Bundes·länder gerade.

Die MLBF soll in Sachsen·Anhalt in der Stadt Magdeburg arbeiten.

 

Kontakt

Sie können Fragen an die MLBF stellen.
Sie können einen Brief schreiben. Oder eine E-Mail. Sie können auch anrufen.  

Hier sind die Kontakt·daten.

MLBF (in Gründung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de

Wir geben Ihre Fragen weiter.
Die richtigen Personen bekommen sie.

Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Unter diesem Link finden Sie einen Katalog mit Fragen und Antworten zum BFGS.